Ihr Recht auf eine Online-Wahlarztabrechnung
Seit 1. Juli sind Wahlärztinnen und -ärzte gesetzlich verpflichtet, das Einreichen von Honorarnoten für Patientinnen und Patienten bei der ÖGK zu übernehmen. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies nur auf Verlangen geschieht, nicht automatisch.
Die Vorteile für Versicherte:
Ein Großteil der Wahlarztrechnungen kann ab sofort direkt übermittelt werden. Lediglich Wahlzahnarztrechnungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Durch die digitale Übermittlung der Honorarnoten soll sich der Zeitraum bis zur Kostenerstattung für die Patientin bzw. den Patienten deutlich verkürzen.
Foto: GettyImages/Unsplash